Allgemeine Geschäftsbedingungen der HELTSCHL GmbH

Stand 28.11.2022

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I ALLGEMEINES
1) Für den Geschäftsverkehr zwischen der Firma Heltschl GmbH, nachfolgend kurz „HELTSCHL“ genannt, und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Etwaige anders lautende Bedingungen, die jenen entgegenstehen, werden hiermit zurückgewiesen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form, um gültig zu sein.
2) Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird.


II PROBESTELLUNG
1) HELTSCHL stellt Ihnen das Gerät für die Zeit der schriftlich festgelegten Probestellung zu den hier angeführten Bedingungen zur Verfügung.
2) Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Übergabe oder bei Zusendung mit dem 2. Tag ab Lieferscheindatum und endet nach Ablauf der vereinbarten Probezeit mit dem Kauf des Gerätes oder der Rückgabe an den Außendienst von HELTSCHL bzw. mit der für HELTSCHL kostenfreien Rücksendung des Gerätes an HELTSCHL.
3) Das Probegerät bleibt Eigentum von HELTSCHL.
4) Während der Probezeit garantiert HELTSCHL für eine einwandfreie Funktion der Geräte und des Zubehörs.
5) Für Schäden jeglicher Art aus unbefugtem oder unsachgemäßem Gebrauch, aus grober Fahrlässigkeit, Diebstahl, Vorsatz und unzureichender Verpackung bei Lagerung, Transport oder Rücksendung haftet der Kunde in vollem Ausmaß.
6) Die Kosten für Verbrauchs- und Reinigungsmaterial während der Probestellung sind vom Kunden zu tragen.


III GERÄTEVERLEIH
1) Das Gerät kann für einen beliebigen Zeitraum bis max. 200 Tage von HELTSCHL ausgeliehen werden und HELTSCHL stellt Ihnen das Gerät für die Zeit der schriftlich festgelegten Leihdauer zu den hier angeführten Bedingungen zur Verfügung.
2) Der Verleih beginnt mit dem Tag der Übergabe oder bei Zusendung mit dem 2. Tag ab Lieferscheindatum und endet nach Ablauf der vereinbarten Leihdauer mit dem Kauf des Gerätes oder der Rückgabe an den Außendienst von HELTSCHL bzw. mit der für HELTSCHL kostenfreien Rücksendung des Gerätes an HELTSCHL.
3) Das Leihgerät bleibt Eigentum von HELTSCHL.
4) Während der Leihdauer garantiert HELTSCHL für eine einwandfreie Funktion der Geräte und des Zubehörs.
5) Für Schäden jeglicher Art aus unbefugtem oder unsachgemäßem Gebrauch, grober Fahrlässigkeit, Diebstahl, Vorsatz und unzureichender Verpackung bei Lagerung, Transport oder Rücksendung haftet der Kunde in vollem Ausmaß.
6) Bei Ankauf des Leihgerätes innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Leihphase werden 100 % der Leihgebühr auf den Kaufpreis angerechnet.
7) Die Kosten für Verbrauchs- und Reinigungsmaterial sind in der Leihgebühr nicht inkludiert und daher vom Kunden zu tragen.
8) Durch vorzeitige Rücksendung des Leihgerätes an HELTSCHL oder durch vorzeitige Abholung ist die Leihvereinbarung automatisch beendet und die Leihgebühr wird bis zum Tag des Lasererhalts bzw. bis zum Abholungstag berechnet.
9) Preisbasis für die Berechnung der Leihgebühr ist die zum Beginn der Leihvereinbarung gültige Preisliste für Leihgebühren. Die Leihgebühren verstehen sich als Tagessätze, wobei auch Sonn- und Feiertage als Leihtage zählen.


IV LIEFERUNG
1) Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wird, gilt für alle Lieferungen die Klausel „EX WORKS“ gemäß INCOTERMS 2010.
2) Alle Preise sind Nettopreise in Euro exkl. USt. und freibleibend. Die Preise verstehen sich inkl. Standardverpackung.
3) Für den Transport benötigte Sonderverpackungen (zB Metallkisten, Mehrwegkartons, etc.) stehen im Eigentum von HELTSCHL und müssen nach erfolgter Lieferung wieder an HELTSCHL retourniert werden. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
4) Wird bei lagernder Ware für die Zustellung eine Expresslieferung gewünscht, so sind die zusätzlich anfallenden Kosten durch den Kunden zu bezahlen.
5) Mit der Übergabe der Ware von HELTSCHL an den Paketdienst oder den Frächter geht die Gefahr an den Kunden über. Transportschäden sind sofort bei Erhalt beim Paketdienst oder Frächter zu beanstanden, Verluste sind umgehend schriftlich an HELTSCHL zu melden.
6) Von HELTSCHL angegebene Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Eine Änderung des Liefertermins behalten wir uns jedoch auch nach Angebotslegung und Auftragserteilung vor. Ist eine Komplettlieferung nicht möglich, so sind auch Teillieferungen zulässig.
7) Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
8) Nach Erhalt der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Ware sofort auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und im Falle von Mängeln dies HELTSCHL innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen.


V GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1) HELTSCHL gewährt für alle gelieferten Lasergeräte eine Garantie von 36 Monaten ab Rechnungsdatum sowie eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Rechnungsdatum für alle gelieferten Einkopplungsadapter und Lichtleiterapplikatoren.
Für Folienschweißgeräte beträgt die Gewährleistung 12 Monate ab Rechnungsdatum.
Ausgenommen von der Garantie bzw. Gewährleistung sind Batterien, Akkus, sonstige Verbrauchsartikel und der Bruch der Laserdiode sowie normale Abnutzung, Mißbrauch, mangelnde oder falsche Aufbereitung, unsachgemäßer und/oder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch laut Bedienerhandbuch sowie Schäden durch Einwirkung von mechanischer Gewalt oder durch zu hohe oder zu tiefe Umgebungstemperatur bei Lagerung oder Betrieb, Service- und Reparaturarbeiten.
2) Von HELTSCHL wird im Hinblick auf die medizinischen Ergebnisse bei der bestimmungsgemäßen Anwendung der Produkte keine Garantie übernommen.
3) Für Personen- und Sachschäden durch unsachgemäßen und/oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch der Geräte von HELTSCHL – insbesondere durch Laserstrahlung – wird von HELTSCHL keinerlei Haftung übernommen. Vertragspartner von HELTSCHL verzichten im Vorhinein, Schadenersatzansprüche wegen oben angeführter Umstände geltend zu machen.
4) Irrtümer, Druckfehler sowie Abweichungen hinsichtlich Material, Gewicht, Abmessungen, technischer Ausführungen oder ähnlicher Merkmale bleiben vorenthalten, sofern diese nicht die festgelegte Leistungsfähigkeit des bestellten Produktes beeinträchtigen. Die Anfechtung wegen Irrtümer durch den Kunden ist, sofern dies nicht arglistig herbeigeführt wurde, ausgeschlossen.


VI ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1) Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sind die Fakturenbeträge nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug jeglicher Art zahlbar.
2) Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns bzw. unseren Lieferwerken nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft; ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
3) Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer angerechnet. Bei Exporten oder innergemeinschaftlichem Warenverkehr teilt die Umsatzsteuer bei Verzugszinsen das Schicksal des Hauptgeschäftes; der Zinssatz beträgt 1% pro Monat.
4) Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, Verzugszinsen und Diskontspesen ist HELTSCHL zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzuge, so kann der Verkäufer nach Androhung für sämtliche noch ausständige Lieferungen aus allen Kontakten Barzahlung vor Lieferung verlangen.
5) Bei Zielüberschreitungen sind alle Mahn- und Inkassospesen vom Käufer zu bezahlen, im Besonderen die vollen Spesen eines von uns beauftragten Inkassobüros sowie etwaige Gerichts- und Pfändungskosten.


VII EIGENTUMSVORBEHALT
1) Die von HELTSCHL gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware geleistet hat. Bei Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, HELTSCHL die entstehende Kaufpreisforderung sicherheitshalber abzutreten.
2) Bezüglich der von HELTSCHL gelieferten Waren bleibt unser Eigentumsvorbehalt, auch im Falle ihrer Verarbeitung, aufrecht und es entsteht Miteigentum unsererseits und des Verarbeiters im Verhältnis der beiderseitigen verarbeiteten Warenanteile im Zeitpunkt der Verarbeitung.


VIII DATENSCHUTZ
Durch die Unterschrift des Käufers willigt dieser zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Vertragserfüllung durch HELTSCHL erforderlich ist. Die Datenschutzerklärung kann vom Käufer jederzeit bei HELTSCHL angefordert werden.


IX ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
1) Als Erfüllungsort gilt A-4713 Gallspach.
2) Für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich das österreichische Recht anwendbar.
3) Gerichtsstand ist A-4600 Wels

Heltschl GmbH
A-4713 Gallspach, Hoheneckstraße 9
Tel.: +43-7248-65796, Fax: +43-7248-65796-11
E-Mail: office@heltschl.at, www: https://www.heltschl.com
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels, FN 98.735z
UID: ATU22347501, Steuer-Nr. in D: 695/75604
EORI: ATEO S1000004608
Geschäftsführer: Hermann Heltschl, Ing. Andreas Heltschl

Bankverbindungen:
Allgemeine Sparkasse OÖ, Filiale Wels,
BIC: ASPKAT2L, IBAN: AT592032012100000575

Sparkasse Passau,
BIC: BYLADEM1PAS, IBAN: DE25740500000000246090